Prüfungsordnung


Verordnung über die Prüfung
zum Hundephysiotherapeuten / zur Hundephysiotherapeutin
zum Pferdephysiotherapeuten / zur Pferdephysiotherapeutin
zum zertifizierten Tierphysiotherapeuten / zur zertifizierten Tierphysiotherapeutin
des Bundesverbandes zertifizierter Tierphysiotherapeuten BZT e. V.
Vom 14. November 2017

§ 1 ABSCHLUSSPRÜFUNG
1. Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Ausbildungsordnung des BZT e. V. aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse. Eine Zwischenprüfung findet nur statt, sofern es sich um ein zugelassenes Fernstudium handelt.

2. Es finden Prüfungen im Rahmen der folgenden Ausbildungen statt:

  • „Tierphysiotherapeut>zum/zur Hundephysiotherapeuten /-therapeutin
  • „Tierphysiotherapeut>zum/zur Pferdephysiotherapeuten /-therapeutin
  • „Tierphysiotherapeut>zum/zur zertifizierten Tierphysiotherapeuten /-therapeutin
  • „Tierphysiotherapeut>zum/zur zertifizierten Tierosteopathen /-osteopathin

3. Die Anmeldung einer Abschlussprüfung hat schriftlich durch die jeweilige Schule zu erfolgen. Die Anmeldung muss der Geschäftsstelle des BZT e.V. spätestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin zugegangen sein. Mit Abgabe der Anmeldung erklärt sich die Schule mit der aktuellen Prüfungsordnung einverstanden. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die Annahme des Antrages verweigert werden.

4. Die Prüfungsgebühr, auch die für Wiederholungsprüfungen, wird von der jeweiligen Schule im eigenem Ermessen nach Aufwand festgelegt. Sie beträgt mindestens 150,00 EUR pro Teilnehmer. Der BZT erhebt für die Zertifizierung einen Betrag in Höhe von 30 % der Prüfungsgebühr, den er der Schule in Rechnung stellt.
Für den Beisitz zur Prüfung, auch zur ggf. erforderlichen Nachprüfung, werden durch den BZT e.V. der betreffenden Schule Kosten des Prüfungsbeisitzers in Rechnung gestellt. Diese betragen 33,00 EUR pro Anwesenheitsstunde sowie Reisekosten (pauschal 0,30 EUR/km).

5. Wird nur ein Prüfungsteilnehmer neben der schulinternen Prüfung auch vor dem BZT e.V. geprüft, können die Kosten für den Beisitzer zu 100% auf den Schüler übertragen
werden. Dies muss vorab, mindestens acht Wochen vor Prüfungstermin dem jeweiligen Schüler mitgeteilt werden. In diesem Falle besteht die Möglichkeit eines einseitigen  Widerrufsrechtes durch den Schüler innerhalb von 14 Tagen nach Prüfungsanmeldung.

6. Die Abschlußprüfung besteht aus vier Teilen:

  • „Tierphysiotherapeut>Anfertigung einer schriftlichen Facharbeit
    Optional kann zwischen Schule und Prüfling vereinbart werden, anstelle der Anfertigung der Facharbeit ein 40-stündiges Betriebspraktikum mit Dokumentationspflicht
  • „Tierphysiotherapeut>Schriftliche Prüfung;
  • „Tierphysiotherapeut>Praktische Prüfung an Hund und/oder Pferd;
  • „Tierphysiotherapeut>Mündliche Prüfung in den Hauptfächern Physiologie, Anatomie und Pathologie mit tierärztlichem Prüfungsbeisitzer.

7. Der Abschlussprüfung soll ein Vertreter des BZT e.V. beisitzen. Der Prüfungsbeisitzer wird vom Vorstand bestimmt. Der Prüfungsbeisitzer muss für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Der Prüfungsbeisitzer muss nicht Mitglied des Vorstandes des BZT e.V. sein.

§ 2 SCHRIFTLICHE FACHARBEIT
1. Sofern die Anfertigung einer schriftlichen Facharbeit vereinbart ist, besteht sie aus Deckblatt, Folgeblatt, Inhaltsverzeichnis, Textteil, Literaturverzeichnis und der ehrenwörtlichen Erklärung des Prüflings. Die Seitenzählung der Arbeit beginnt mit dem Deckblatt. Im Übrigen ist sie nach folgenden Vorgaben anzufertigen (vgl. hierzu Anlage 1).

2. Die Facharbeiten werden vom BZT e.V. elektronisch gespeichert. Die Facharbeit ist im elektronischen Dateiformat „pdf“ an den BZT e.V. unter ausschließlicher Verwendung der nachfolgend genannten E-Mail-Adresse zu senden: info@bzt-ev.de

3. Bei inhaltlichen Überschneidungen mit bereits eingereichten Projektarbeiten gilt die aktuell vorgelegte als nicht bestanden. Dies ist unabhängig von der Wahl des Titels der Projektarbeit.

4. Die Facharbeit wird durch die prüfende Schule sowie durch den BZT e.V. bewertet. Aus Gründen der Vereinheitlichung der Anforderungen an die „Facharbeiten“ aller Schulen unter Zweitkorrektur des Vorstandes des BZT e.V. ist bei der Bewertung nur zu beurteilen, ob der Prüfling mit der vorgelegten Arbeit die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt und damit die Prüfung im optionalen Fach „Facharbeit“ bestanden hat. Ist dies nicht der Fall, ist diese Prüfung als „nicht bestanden“ zu bewerten.

§ 3 SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
1. In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den Bereichen Anatomie, Physiologie, Pathologie und Tierphysiotherapie als Multiple-Choice-Fragen und als Freifragen zu beantworten.

2. Insgesamt sind mindestens 100 Fragen zu beantworten, davon max. 25% Multiple-Choice-Fragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt insgesamt 180 Minuten.

3. Bei den Multiple-Choice-Fragen sind mindestens eine und bis zu 4 richtige Antworten möglich. Es werden nur die jeweils richtigen Antworten gewertet. Ist eine der möglichen vier Antworten falsch, so wird nicht die gesamte Frage als falsch beantwortet angesehen.

4. Bei den Freifragen wird die jeweils zu erreichende Punktzahl vorweg angegeben. Die Beantwortung der Freifragen muss die geforderten richtigen Stichworte enthalten, um die mögliche Gesamtpunktzahl für diese Frage zu erreichen. Die grammatikalische Form der Antwort (Satzbau bzw. Stichworte) wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

5. Der Notenschlüssel orientiert sich am 100-Punkte-Schlüssel der IHK (vgl. Anhang):

  • erreichte Punktzahl      92-100%   der möglichen Punkte:                    sehr gut
  • erreichte Punktzahl      81-91%     der möglichen Punkte:                    gut
  • erreichte Punktzahl      67-80%    der möglichen Punkte:                    befriedigend
  • erreichte Punktzahl      50-66%    der möglichen Punkte:                    ausreichend

nicht bestanden:

  • erreichte Punktzahl      30-49%     der möglichen Punkte:                   mangelhaft
  • erreichte Punktzahl      0–29%      der möglichen Punkte:                   ungenügend

§ 4 PRAKTISCHE PRÜFUNG AM TIER
1. Schwerpunkt der praktischen Prüfung soll die korrekte Durchführung tierphysiotherapeutischer Maßnahmen am Tierpatienten sein. Sie kann darüber hinaus folgende Themenbereiche umfassen:

  • „Tierphysiotherapeut>Spezielle Anatomie: aktiver und passiver Bewegungsapparat
  • „Tierphysiotherapeut>Pathologie
  • „Tierphysiotherapeut>Geriatrie
  • „Tierphysiotherapeut>Sofortmaßnahmen bei Notfällen
  • „Tierphysiotherapeut>Techniken und Anwendungen der Physiotherapie und deren Kontraindikationen
  • „Tierphysiotherapeut>Gangbildanalyse und Lahmheitsuntersuchung
  • „Tierphysiotherapeut>Befunderhebung / Untersuchung, Halterbefragung
  • „Tierphysiotherapeut>Umgang mit dem Patientenbesitzer

2. Die Prüfung findet für Prüflinge wie folgt statt:

  • „Tierphysiotherapeut>Prüfungsziel „Hundephysiotherapeut/in“ am Hund,
  • „Tierphysiotherapeut>Prüfungsziel „Pferdephysiotherapeut“ am Pferd und
  • „Tierphysiotherapeut>Prüfungsziel „zertifizierter Tierphysiotherapeut“ an Hund und Pferd.

3. Es ist grundsätzlich gestattet, ein eigenes Tier zur Prüfung mitzubringen, sofern dies gesund und kooperativ ist. Jedoch kann die Prüfung auch an Tieren, die den Prüflingen nicht bekannt sind, durchgeführt werden.

4. Die Prüfzeit beträgt 30-45 Minuten je Prüfling.

5. Durch Erst- und Zweitprüfer (und/oder Beisitzer des BZT e.V.) wird unmittelbar im Anschluss an die Prüfung über die Bewertung entschieden. Diese ist dem Prüfling unmittelbar nach Festschreiben der Note mitzuteilen.

6. Bewertet wird, ebenso wie im schriftlichen Teil nach dem Bewertungssystem der IHK. Dazu muss gewährleistet sein, dass von allen Prüflingen die gleiche Leistung abverlangt wird und dies in einem Protokoll von Erst- und Zweitprüfer (und/oder Beisitzer des BZT e.V.) unabhängig festgehalten wird. Diese Protokolle sind dem BZT e.V. nach Abschluss des Prüfungsverfahrens ungefragt per E-Mail im digitalen „pdf“-Format zu übersenden.

§ 5 BETRIEBSPRAKTIKUM ALS ALTERNATIVE FÜR DIE SCHRIFTLICHE FACHARBEIT
1. Das Betriebspraktikum beinhaltet die Teilnahme an mindestens 40 Patiententerminen mit einer Dauer von jeweils ca. 30-40 min. Die Schüler sind einzeln anwesend und beobachten, assistieren und dokumentieren den Termin. Die Dokumentation erfolgt auf Basis der Inhalte aus dem Unterricht in Fachterminologie und dient dem Vertiefen der Fachsprache und einer Übung im Zusammenfassen der alltäglichen Behandlungstermine.

2. Ziel ist, dass die Schüler spätestens im Rahmen der letzten zehn Patiententermine in der Lage sind, den zeitlich und fachlich sinnvollen Ablauf eines Behandlungstermins selbständig einzuhalten und die notwendigen Behandlungstechniken selbständig durchzuführen.

3. Die Dokumentation wird fortlaufend durch die Schulleitung korrigiert.

4. Die jeweils letzten zehn Termine werden nach dem IHK Punktesystem bewertet und bilden die Grundlage für die Benotung in diesem Prüfungsfach.

5. Stellen sich Tierärzte/-innen oder Humanphysiotherapeuten/-innen der Prüfung kann die Anzahl auf insgesamt 15 Patiententermine reduziert werden.

6. Das Berichtsheft wird auf den von der Schule erstellten Formblättern handschriftlich geführt. Die letzten zehn Berichte bleiben auch nach der Benotung im Archiv der prüfenden Schule.

7. Die Berichte und die Bewertung werden digital im Dateiformat .jpg oder .pdf dem BZT e.V. zeitnah, spätestens jedoch mit Anmeldung zur Prüfung per Email (Sendung an: info@bzt-ev.de) übermittelt.

§ 6 BESTEHEN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG
1. Wird ein Prüfling in einem Teilgebiet der 4 Prüfungsanteile mit „nicht bestanden“ bewertet, so gilt die gesamte Prüfung als „nicht bestanden“.

2. Die Prüfungsteile, in denen die Prüfung nicht bestanden ist, können jeweils zweimal wiederholt werden. Hierzu ist dem Prüfling zeitnah ein Ersatztermin von Seiten der Schule anzubieten.

3. Die Kosten für die Wiederholung der Prüfung entsprechen der allgemeinen Prüfungsgebühr.

4. Bei der Wiederholungsprüfung muss der Prüfling die bestandenen Teile nicht wiederholen, kann dies aber zur Verbesserung seiner Gesamtbewertung tun. Dies muß bei Annahme des Termins zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden.

§ 7 SONSTIGES
Die Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. November 2017 gilt mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des BZT e.V. und ersetzt alle vorherigen Fassungen.

ANLAGE 1

Zu § 2 Pkt.1 der Prüfungsordnung des Bundesverbandes zertifizierter Tierphysiotherapeuten e.V.
Fassung vom 09. Mai 2017

UMFANG
Mindestens 25 – maximal 60 Seiten, wobei eingefügte Bilder mit max. 4 Seiten des Gesamtumfangs anerkannt werden

DECKBLATT
Angabe von Titel der Facharbeit und vollständigem Namen des Prüflings, grafisch frei gestaltbar

FOLGEBLATT
Mit folgenden Angaben: vollständiger Name und Adresse des Prüflings, Name der Schule, Angabe des Faches/Moduls, Abgabedatum der Facharbeit

INHALTSVERZEICHNIS
Gliederungsstruktur der Facharbeit mit Angaben der Seitenzahl des jeweiligen Kapitelbeginns. Die Gliederungsstruktur kann entweder alphanumerisch:
I., A., 1., a., aa. (nicht mehr als 5 Ebenen) oder
dekadisch (Dezimal):
1., 1.1, 1.1.1 … 2.1.4.1 etc. (nicht mehr als 4 Ebenen)
gestaltet sein.
Textteil:
wesentliche Bestandteile sind Einleitung (erkenntnisleitende Fragen/Hypothesen), Hauptteil (strukturierte Ausarbeitung des gelesenen bzw. beobachteten Materials), Schluss (Ergebnisse zusammenfassen, Eingangsfragen beantworten, evtl. Verbesserungsvorschläge, persönliche Meinung).

ZITATE
Alle direkten Zitate müssen im Text als solche kenntlich gemacht werden, entweder mit Fußnoten oder in den Text integriert (am Schluss des Satzes/Absatzes in Klammern). Anzugeben sind der Autor, Titel, Erscheinungsjahr, Seite. Direkte Zitate müssen in Anführungszeichen gesetzt werden.
Indirekte Zitate müssen nicht als solche kenntlich gemacht werden, müssen aber wie direkte Zitate nachgewiesen werden.

LITERATURVERZEICHNIS
alphabetische Ordnung der Autoren- bzw. Herausgebernamen. Ist kein Autoren-/Hrsg.-Name vorhanden, ist der Beitrag mit seinem Titelanfang alphabetisch einzuordnen.
Elektronische Quellen (Webseiten, CD-ROMs) sind in gleicher Weise in das Literaturverzeichnis zu integrieren.

EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG (WORTLAUT)
“Hiermit erkläre ich gemäß der Prüfungsordnung, dass ich die vorliegende Arbeit mit dem Titel XXX selbständig
verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe.
Ort, Datum, Unterschrift“

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