Beiträge und Gebühren
Beitragsordnung des Bundesverbandes zertifizierter Tierphysiotherapeuten e.V.
gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des BZT e.V.
(BESCHLUSS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 24.09.2016)
1. Alle Mitgliedsbeiträge zum BZT e.V. werden als Jahresbeiträge erhoben.
2. Beitragshöhe (Jahresbeitrag)
2.1 Ordentliche Mitglieder
natürliche Personen mit Nachweis des Abschlusses einer tierphysiotherapeutischen Ausbildung gem. Satzung | 60,00 EUR |
natürliche Personen ohne Nachweis des Abschlusses einer tierphysiotherapeutischen Ausbildung gem. Satzung | 80,00 EUR |
natürliche Personen die sich in einer tierphysiotherapeutischen Ausbildung befinden | 45,00 EUR |
juristische Personen und Ausbildungsstätten mit Prüfungsanschluß an den BZT e.V. | 120,00 EUR |
juristische Personen und Ausbildungsstätten ohne Prüfungsanschluß an den BZT e.V. | 130,00 EUR |
Alle anderen juristischen Personen | 130,00 EUR |
2.2 Fördermitglieder
Fördermitglieder zahlen gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung des BZT e.V. einen von ihnen selbst zu bestimmenden Jahresbeitrag. Es wird empfohlen, dass dieser mindestens der Höhe des Jahresbeitrages für die ordentliche Mitgliedschaft einer juristischen Person entspricht.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird zum 31.März eines jeden Kalenderjahres fällig.
4. In begründeten Fällen kann der Vorstand des BZT Ratenzahlungen und Stundungen für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages genehmigen. Hierzu ist durch das Mitglied vor Ablauf des Monat Januar des betreffenden Beitragsjahres ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. Über die Entscheidung des Vorstandes wird das Mitglied vor Ablauf des Monat Februar des betreffenden Beitragsjahres informiert.
5. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt bargeldlos und grundsätzlich nach Erteilung einer entsprechenden Einzugsermächtigung für die Mitglieder kostenlos durch Banklastschrifteinzug.
5.1 Bei Rückbuchung der Einzugsermächtigung mangels Deckung des Kontos des Mitgliedes, hat das Mitglied sämtliche daraus entstehenden Kosten zu tragen.
5.2 Ist ein Mitglied mit der Zahlung seiner Beiträge trotz Mahnung mehr als drei Monate im Verzug, wird ihm vom Vorstand eine letzte Zahlungsfrist gesetzt. Verstreicht auch diese fruchtlos, wird das Mitglied aus dem Verband ausgeschlossen. Des Weiteren werden durch den BZT zivilrechtliche Ansprüche gegen das Mitglied in Höhe der Beitragsschuld zuzüglich aller bis dahin entstandenen Kosten (z.B. Mahngebühr, Einschreibegebühr, etc.) geltend gemacht.
5.3 In begründeten Fällen kann der Vorstand bezüglich der unter Pkt. 5.2 genannten Festlegungen andere Entscheidungen treffen.
6. Kontoverbindung
BZT e.V.
Sparkasse Langen- Seligenstadt
BLZ 506 521 24
Kontonummer 2117901
IBAN DE12506521240002117901
BIC HELADEF1SLS
8. Postanschrift für Anträge
Anträge sind vorab per E-Mail an: info@bzt-ev.de
und anschließend im Original zu senden an:
Bundesverband zertifizierter Tierphysiotherapeuten e.V.
Mühlenstraße 26 • 53547 Hümmerich
Tel. 0157 73604665 • info@bzt-ev.de